- 2618 - 1301. o. T. o.O. mit der irrthümlichen Jahreszahl 1311. Herzog Bolko von Schweidnitz, Vormund der Kinder Heinrichs V., verfügt bezüglich der Tuchmacher zu Breslau, dass jedes Tuch bei Strafe eines halben Vierdung 34 Ellen lang sein solle, welche Anordnung dann für das ganze Land zur Norm geworden sei. Anführung von Oelsner aus einer sonst nicht näher bekannten Urkunde im Jahresberichte der schles. Vaterland. Gesellsch. 1837 S. 169 mit dem offenbar irrthümlichen Jahre 1311, zu welcher Zeit Herzog Bolko ja längst todt war. Die naheliegende Verbesserung 1301 anstatt 1311 beruht auf einer blossen Vermuthung, welche allerdings die Urk. Bolkos für die Liegnitzer Tuchmacher (1301 Aug. 11) noch besonders empfehlen kann. Das Breslauer Stadtarchiv besitzt dann noch eine ganz undatirte, doch der Handschrift nach dem XIV. Jahrh. angehörende Originalurkunde, enthaltend Bestimmungen der Kaufleute über den Lohn der Tuchscbeerer. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |